Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 ff. OR sowie Art. 126 Abs. 2 lit. b und d StPO erkannt: 1. Die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers C.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden erst- und oberinstanzlich keine Kosten ausgeschieden. 27 IV. Weiter wird verfügt: