26 VI. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 19. November 2015 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 15.05.2012 in E.________ infolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen