12). Darüber hinaus setzt ein Schuldspruch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung voraus, dass ein Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat. Sorgfaltswidrig ist die Handlungsweise dann, wenn ein Täter zum Zeitpunkt der Tat aufgrund der Umstände sowie seiner Kenntnisse und Fähigkeiten die damit bewirkte Gefährdung der Rechtsgüter des Verletzten hätte erkennen können bzw. müssen und wenn er zugleich die Grenzen des erlaubten Risikos überschritten hat (BGer 6B_287/2014 vom 30.03.2015, E. 2.2. und BGer 6B_132/2016 vom 16.08.2016, E. 3.2.1).