Die zuständigen Stellen der Gemeinde E.________ und des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern werden deshalb brieflich darüber orientiert und ersucht, die Verhältnisse im fraglichen Streckenabschnitt zu überprüfen und die allenfalls nötigen Massnahmen zu treffen. 18 III. Rechtliche Würdigung 15. Erwägungen der Vorinstanz