Im Ergänzungsgutachten werden unter anderem die Distanzen berechnet, welche der Motorradfahrer bei einer Geschwindigkeit von 80, 90 und 100 km/h bis zum Wiedereinschwenken auf die rechte Fahrbahnhälfte benötigt hätte. Es führt aus, dass diese berechneten Werte nur theoretische Werte und aus fahrdynamischer Sicht nicht realistisch seien, da die Rechtskurve von einem Normalfahrer nicht mit diesen Geschwindigkeiten befahren werden könne. Gemäss Fachliteratur würden Fahrer mit zwei- bis dreijähriger Fahrpraxis Schräglagen bis 25° sicher beherrschen.