Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h würde dies für den Motorradfahrer eine Schräglage von mindestens 50° bedeuten und dies bei einer Querbeschleunigung von 6 m/s2. Bei 90 km/h wären es mindestens 56° und bei 100 km/h mindestens 61.5°. Im Ergänzungsgutachten werden unter anderem die Distanzen berechnet, welche der Motorradfahrer bei einer Geschwindigkeit von 80, 90 und 100 km/h bis zum Wiedereinschwenken auf die rechte Fahrbahnhälfte benötigt hätte.