Eine Kurvenfahrt mit 80 km/h und diesem Radius würde eine Querbeschleunigung von 7.5 m/s2 erfordern. Eine solche Fahrweise sei im Strassenverkehr unüblich, da die Haftgrenze nahezu erreicht werde (pag. 302). Im Ergänzungsgutachten vom 15. Oktober 2015 wird erklärt, dass der Kurvenradius der Rechtskurve vor dem Kollisionspunkt je nach Fahrlinie 65 bis 70 Meter betrage. Bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h würde dies für den Motorradfahrer eine Schräglage von mindestens 50° bedeuten und dies bei einer Querbeschleunigung von 6 m/s2. Bei 90 km/h wären es mindestens 56° und bei 100 km/h mindestens 61.5°.