16 Die benötigte Zeit bei einem mit 80 km/h herannahenden Fahrzeug beträgt 1.89 Sekunden (pag. 302). Der Beschuldigte schildert, dass er „auf seiner Fahrbahn“ (pag. 45; pag. 190) bzw. „praktisch schon drüben“ (pag. 232; pag. 389) gewesen sei, als er den Lieferwagen und das Motorrad gesehen habe. Es ist unbestritten, dass 1.89 Sekunden nicht ausgereicht hätten, wenn sich der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt mit seinem Fahrzeug noch auf der Hofausfahrt im Stillstand befunden hätte.