Nähert sich das Fahrzeug mit 60 km/h würde er aus dem Stand hierfür 2.52 Sekunden benötigen. Der Beschuldigte betont, er habe nach rechts und links geschaut und als er keine herannahenden Fahrzeuge gesehen und gehört habe, habe er sich entschieden loszufahren. Erst als er praktisch auf seiner Fahrspur Richtung G.________ gewesen sei, habe er das Motorrad und schliesslich den Lieferwagen gesehen. Das Gutachten bestätigt, dass der Beschuldigte die herannahenden Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Losfahrens nicht gesehen hat (vgl. Ziffer 14.4 hievor). Daraus folgt, dass der Beschuldigte nahezu die Hälfte der Fahrspur bereits überquert haben muss, als er ein herannahendes Fahrzeug erblickte.