15 resp. auf die Fahrspur in Richtung G.________ zu gelangen (pag. 302, Frage 3.7). Für diese Berechnung wurde von einer Sichtweite von 42 Metern ausgegangen, welche beweiswürdigend ebenfalls als erstellt gilt. Das Gutachten gelangt zu folgenden Ergebnissen: a) 50 km/h: Benötigte Zeit: 3.02 Sekunden b) 60 km/h: Benötigte Zeit: 2.52 Sekunden c) 70 km/h : Benötigte Zeit: 2.16 Sekunden d) 80 km/h: Benötigte Zeit: 1.89 Sekunden Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, sind die berechneten Zeiten im Gutachten aus dem Stillstand gerechnet.