Er könne nicht einschätzen, wieviel Zeit er zum Überqueren der Strasse gebraucht habe, er sei aber sicher rasant gefahren und habe schon etwas Schub gegeben. Die Zeiten von 2.7 oder 3 Sekunden würden wahrscheinlich auch auf ihn zutreffen, vielleicht sei er aber auch schneller gewesen (pag. 389). Der Zeuge P.________ bestätigt diese Angaben, wonach der Beschuldigte Gas gegeben habe und zügig vom Vorplatz wegfahren müsse. Nicht dass er einen „Schwarzen“ habe liegen lassen, aber er sei eher schnell gewesen (pag. 50).