Mit einer Beschleunigung vom 2 m/s2 bis 2.5 m/s2 würden 2.7 bis 3 Sekunden benötigt. Je tiefer die Beschleunigung, desto länger dauere der Vorgang und umgekehrt (pag. 301). Der Beschuldigte bringt vor, dass er keine 3 Sekunden brauche, um aus seiner Hofausfahrt loszufahren und sich in den Verkehr einzufügen. Er fahre einen Automat, da könne er Gas geben und es gehe gleich los. Er habe keine Verzögerung von der Kupplung oder Ähnlichem gehabt (pag. 232). Er könne nicht einschätzen, wieviel Zeit er zum Überqueren der Strasse gebraucht habe, er sei aber sicher rasant gefahren und habe schon etwas Schub gegeben.