_ sind am wenigsten konstant und die Bandbreite seiner Aussagen, ob er nur verlangsamt habe, der Beschuldigte ihm vor „d’Schnurre“ gefahren sei und er sich schliesslich nicht mehr habe erinnern können, ist am grössten. Die Aussagen des Beschuldigten und des Privatklägers decken sich insofern, als dass beide davon ausgehen, dass der Lieferwagen aufgrund des von beiden Parteien eingeleiteten Bremsmanövers wegen der bevorstehenden Kollision gebremst habe.