Im Gegenteil, der Beschuldigte führt aus, er habe den Lieferwagen nicht behindert, auch der Privatkläger gibt an, P.________ habe aufgrund seines Bremsmanövers vom Gas gemusst. Die Aussagen von P.________ sind am wenigsten konstant und die Bandbreite seiner Aussagen, ob er nur verlangsamt habe, der Beschuldigte ihm vor „d’Schnurre“ gefahren sei und er sich schliesslich nicht mehr habe erinnern können, ist am grössten.