14.5 Abbremsen des Lieferwagens Der Beschuldigte erklärt bei der polizeilichen Einvernahme, dass er sich ja schon auf seiner Fahrspur befunden habe, als er den Motorradfahrer gesehen habe und deshalb nicht sagen könne, wie der Lieferwagenfahrer reagiert habe (pag. 46). Bei der Staatsanwaltschaft ergänzt er, wenn er wegen des Motorradfahrers nicht hätte bremsen müssen, hätte er den Lieferwagen in keiner Weise behindert (pag. 191). Vielleicht habe dieser vom Gaspedal gemusst, da er selbst gebremst habe (pag. 232). Zu Beginn gibt P.________ an, er habe etwas verlangsamt, um dem Beschuldigten die Einfahrt zu ermöglichen (pag.