Er gibt an, dass sich keine Fahrzeuge näherten, als er losgefahren sei. Er sei praktisch schon drüben auf seiner Fahrspur gewesen, als er zuerst das Motorrad und erst dann den Lieferwagen gesehen habe (pag. 9; pag. 45; 190; pag. 232; pag. 389). Das verkehrstechnische Gutachten bestätigt diese Aussagen, indem die Rückrechnung der prekollisionären Vorgänge zeige, dass der Beschuldigte den Lieferwagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gesehen haben könne, als er losgefahren sei (pag. 302).