Er öffne die Fensterscheibe noch heute, bevor er losfahre. Eine konkrete gefährliche Situation sei aber nicht der Grund, weshalb er dies mache (pag. 193). Die Fensterscheibe lasse sich per Knopf elektronisch betätigen (pag. 46). Auf Foto Nr. 15 (pag. 30) ist ersichtlich, dass das Fenster in der Unfallendlage geschlossen war. Der Beschuldigte führt aus, dass er sein Fenster jeweils per Knopfdruck schliesse, wenn er sich in den Verkehr eingefügt habe. Er gehe davon aus, dass das Fenster im Unfallzeitpunkt noch geöffnet gewesen sei (pag. 46). Der Beschuldigte sagt in sämtlichen Punkten konstant und ohne Widersprüche aus.