Seine Aussagen sind konstant und frei von Widersprüchen. Das verkehrstechnische Gutachten bestätigt diese Aussagen, indem ausgeführt wird, wäre das Fahrzeug des Beschuldigten weiter unten vom Vorplatz losgefahren, hätte er viel stärker beschleunigen müssen, um zum gegebenen Kollisionszeitpunkt am Kollisionsort zu sein. Die Beschleunigungswerte seien mit Hilfe von Messungen mit einem typgleichen Fahrzeug gemessen worden. Die blaue Linie könne durchaus dem Ausgangsort und der Fahrlinie des Fahrzeugs entsprechen (pag. 301, Antwort auf Frage 3.5).