Der Zeuge P.________ ist den Lieferwagen gefahren und kennt das Fahrzeug, weshalb er die Geschwindigkeit tendenziell besser einschätzen kann. Er geht davon aus, dass er 50 km/h gefahren sei, weil der Lieferwagen in dieser Situation nicht mehr schaffe. Es ist daher in erster Linie auf die Aussagen von P.________ abzustellen und von einer gefahrenen Geschwindigkeit des Lieferwagens von 50 km/h auszugehen. 14.2 Geschwindigkeit des Motorrades während des Überholmanövers Der Privatkläger gibt konstant an, er habe nicht auf den Tacho schauen können, er sei aber sicher nicht schneller als 80 km/h gefahren (pag.