Diese Aussagen bestätigt er anlässlich der Hauptverhandlung vom 22. Mai 2014, wonach der Lieferwagen vor ihm in der Kurve 50 km/h gefahren sei (pag. 237; pag. 393). Diese Angaben decken sich mit den Aussagen von P.________, der den Lieferwagen gefahren ist. Dieser gibt an, er könne es nicht genau sagen, vielleicht seien es 50 km/h gewesen. Mehr würden mit dem Lieferwagen nicht drin liegen (pag. 50). Auch er bestätigt seine Angaben anlässlich der Hauptverhandlung und führt aus, dass er nach der scharfen Linkskurve vielleicht 50 km/h gefahren sei, als er beschleunigt habe.