Die Verteidigung des Beschuldigten führt anlässlich der Stellungnahme vom 2. September 2016 (pag. 536 ff.) aus, dass der Beschuldigte in den letzten zwei bis drei Jahren vor dem Ereignis täglich zweimal vom Platz gefahren sei und es nie eine brenzlige Situation gegeben habe. Eine Hilfsperson habe er, ausser beim Einbiegemanöver mit dem Lastwagen, nie beigezogen. Die Sicht nach links reiche gut und er habe nie Probleme gehabt. Schliesslich könne auch dem verkehrstechnischen Gutachten nicht entnommen werden, dass das vom Beschuldigten vorgenommene Manöver nicht ohne Beizug einer Hilfsperson durchgeführt werden könne.