Daraus folge, dass sich die Fahrzeuge im ungünstigsten Fall um 0,32 Sekunden verfehlen würden und diese Zeitspanne einem Abstand von 4,4 Metern entspreche. Käme ein etwas schneller fahrendes Fahrzeug oder ein Motorrad entgegen, verkürze sich diese Zeitspanne und damit der Abstand noch mehr. Ein Unfall sei nicht mehr zu vermeiden. Des Weiteren sei die Sichtweite zu gering, um gefahrenlos links einzubiegen. Zudem könne sich der Beschuldigte nicht darauf verlassen, immer optimal beschleunigen zu können, um über die Fahrbahnhälfte zu fahren.