Bei einer Geschwindigkeit eines herannahenden Fahrzeugs von 70 km/h und etwas darüber wäre es gerade noch möglich gewesen, die Strasse zu überqueren. Hingegen stelle sich diese Frage bei 80 km/h nicht, da dies eine unübliche Fahrweise darstelle und ein Fahrzeug somit kaum mit 80 km/h herannahen könne (pag. 446 f.).