demjenigen des Beschuldigten, welches dieser aufgrund des aufgetauchten Motorradfahrers habe machen müssen, gebremst habe bzw. zumindest vom Gaspedal gehen musste (pag. 445 f.). Weiter ging sie davon aus, dass 2.7 Sekunden benötigt würden, um die Distanz von 9 m bis zur Strassenmitte (Fahrzeugheck) zurück zu legen. Die Sicht vom Ausgangspunkt des Personenwagens nach links bis zum Erblicken eines nahenden Fahrzeuges betrage 42 m (pag.