Mit einer Beschleunigung von 2 m/s2 bis 2.5 m/s2 würden 2.7 bis 3 Sekunden benötigt (pag. 301). Die Sichtweite bis zum Erblicken eines herannahenden Fahrzeuges entspräche einer Strecke von 42 m, weshalb die Rückrechnung der prekollisionären Vorgänge zeige, dass der Beschuldigte den Lieferwagen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gesehen haben könne (pag. 302). Schliesslich stellt das Gutachten auf Frage, wie viel Zeit dem Personenwagen des Beschuldigten vom Erblicken eines nahenden Fahrzeuges bleibe, um sich in den Verkehr einzufügen respektive auf die Fahrspur in Richtung G.___