Der Kollisionspunkt habe sich mittig der Fahrspur Richtung G.________ im Bereich zwischen der Endlage der Fahrzeuge und dem Ende der Kratz- und Schleifspuren befunden (pag 292). Die Kollisionsanalyse habe für das Motorrad eine Kollisionsgeschwindigkeit von 50 bis 55 km/h ergeben. Das Fahrzeug des Beschuldigten könne zum Zeitpunkt der