Dabei kam es zur Kollision zwischen dem Motorrad und dem Fahrzeug des Beschuldigten. Die Unfallstelle wurde im Rahmen der Gutachtenserstellung besichtigt. Im Vordergrund der Besichtigung stand die Messung der Anfahrbeschleunigung mit einem Fahrzeug der Marke O.________ sowie die Video- und fotografische Dokumentation der Sichtverhältnisse (pag. 287). Als objektive Merkmale hält das Gutachten zusammenfassend fest, dass auf der Fahrbahn Kratz- und Schleifspuren sowie Reifenspuren dokumentiert werden konnten, welche vom Motorrad stammen würden (pag. 291). Der Kollisionspunkt habe sich mittig der Fahrspur Richtung G.___