377 ff.). Das Gutachten geht von folgendem Geschehen aus (pag. 285): Am 15. Mai 2012 ereignete sich in E.________ in der N.________ (Strasse) ein Verkehrsunfall zwischen einem Motorrad und einem Fahrzeug der Marke O.________. Der Privatkläger fuhr mit dem Motorrad von G.________ Richtung H.________. Dabei schloss er auf einen Lieferwagen auf, welcher mit 50 km/h fuhr. Er überholte diesen Lieferwagen. Der Beschuldigte fuhr zur gleichen Zeit mit seinem Fahrzeug von seinem Vorplatz bei der Liegenschaft N.________ (Strasse) los. Dabei kam es zur Kollision zwischen dem Motorrad und dem Fahrzeug des Beschuldigten.