Dokumentation Im Fotodossier des Unfalltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern finden sich diverse Aufnahmen sowie Kartenausschnitte, welche die Unfallstelle sowie die Unfallendlage der Fahrzeuge des Beschuldigten und des Privatklägers am Unfalltag, dem 15. Mai 2012, aufzeigen (pag. 12 ff.). Der Unfalltechnische Dienst kam zum Ergebnis, dass die Sichtweite ab der Position des Beschuldigten vor der Ausfahrt vom Vorplatz 48 Meter betrage.