Fürsprecher B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 537): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 19. November 2015 sei – soweit nicht bereits in Rechtskraft erwachsen – zu bestätigen: Der Beschuldigte sei vom Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung freizusprechen und die Zivilklage sei abzuweisen. 4 2. Die zweitinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staate zur Bezahlung aufzuerlegen.