Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens des Privatklägers folgende Anträge (pag. 524): 1. A.________ sei wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zum Nachteil von C.________, begangen am 15. Mai 2012 in E.________, schuldig zu sprechen. 2. Er sei zu verurteilen zu 2.1. einer angemessenen Strafe; 2.2. zur Übernahme der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten; 2.3. zur Entschädigung des Privatklägers für das erst- und oberinstanzliche Verfahren. 3. Die Zivilforderung des Privatklägers sei dem Grundsatze nach gutzuheissen und auf den Zivilweg zu verweisen.