2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Privatkläger, vertreten durch Rechtsanwalt D.________, und die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 422; pag. 430). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 4. April 2016 (pag. 458) reichte die Generalstaatsanwaltschaft am 18. April 2016 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung ein und beschränkte sie auf den Freispruch und dessen Folgen (pag.