1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland (Einzelgericht) vom 19. November 2015 wurde das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 15. Mai 2012 in E.________ infolge Verjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 417, Ziff. I. erstinstanzliches Urteil). Der Beschuldigte wurde freigesprochen von der Anschuldigung der fahrlässigen (schweren) Körperverletzung, angeblich begangen am 15. Mai 2012 in E.___