426 StPO mit Hinweisen). Eine Kostenreduktion könne sich auch rechtfertigen, wenn die von der Strafverfolgungsbehörde falsch beurteilte Konkurrenzfrage zu zusätzlichem Verfahrensaufwand führte (Urteil des Bundesgerichts 6B_574/2012 vom 28. Mai 2013 E. 2.4.4). Die Entschädigungsfrage folgt den gleichen Regeln wie der Kostenentscheid (Urteil des Bundesgerichts 6B_1025/2014 vom 9. Februar 2015 E. 2.5). Es gilt der Grundsatz, dass bei der Auferlegung der Kosten keine Entschädigung oder Genugtuung auszurichten ist, während bei der Übernahme der Kosten durch die