66), scheinen die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten angespannt, wobei aber der Steuerwert der Liegenschaften CHF 1‘220‘000.00 betragen soll. Die aktuellen Einkommensverhältnisse sind für die Kammer nicht wirklich durchschaubar, jedenfalls aber sind die von der Vorinstanz als Monatseinkommen angenommenen CHF 3‘000.00 angesichts der Steuerfaktoren 2013 (steuerbares Einkommen 2013 mind. CHF 79‘000.00, pag. 365) deutlich zu tief. Aus dem Informationsbericht geht zudem hervor, dass der Beschuldigte wegen diversen polizeilichen Vorgängen im Zusammenhang mit Ungehorsam im Betreibungs- und Konkursverfahren verzeichnet ist (pag.