Jochbeinfraktur links; pag. 79 ff.), konnte in der Folge längere Zeit nicht arbeiten und war durch die Verletzungen in seiner Bewegung eingeschränkt. Die Verletzung des Rechtsguts (körperliche Integrität) wiegt vorliegend nicht mehr ganz leicht. Die Verletzungen bewegen sich im oberen bis obersten Bereich der einfachen Körperverletzungen. Aufgrund der erlittenen Verletzungen erfolgte ein einmonatiger Spitalaufenthalt und eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit. Immerhin kann festgehalten werden, dass die durch den Unfall verursachten Verletzungen des Geschädigten inzwischen vollständig verheilt sind. 14.1.2 Verwerflichkeit des Handelns /