14. Tatkomponenten 14.1 Objektive Tatkomponenten 14.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs / Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Geschädigte wurde aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung des Beschuldigten erheblich verletzt (Polytrauma, d.h. schweres Schädel-Hirntrauma, kleine Kontusionsblutung temporal rechts, nicht dislozierte Kalottenfraktur temporal links mit Pneumenzephalon und diskreter intravertikulärer Blutung links; Thoraxtrauma, d.h. minimer Pneumothorax beidseits, Fraktur Rippe 7 lateral links und Lungenkontusionen beidseits; Jochbeinfraktur links;