Dem Beschuldigten blieben rund fünf Sekunden Zeit, um das Fahrzeug zum Stillstand zu bringen. Diese Zeit reicht bei einer Geschwindigkeit von 40 km/h selbst bei nasser Fahrbahn aus, um das Fahrzeug vor dem Fussgängerstreifen anzuhalten, zumal die Signalisation „Fussgängerstreifen“ von weitem sichtbar ist, sich innerorts befindet und deshalb mit Fussgängern zu rechnen und frühzeitig Bremsbereitschaft zu erstellen ist. […]