14 hat, als untergeordnete Handlung zu betrachten. Auch das Tragen eines schwarzen Jäckchens und einer hellen Tarnhose begründet keinen aussergewöhnlichen Umstand. Nachts sind alle Fussgänger schlecht sichtbar, insbesondere bei Regen, was vom Beschuldigten zusätzliche Aufmerksamkeit erforderte. Zusätzlich gilt es festzuhalten, dass selbst wenn der Geschädigte auf direktem Weg über den Fussgängerstreifen gegangen wäre, d.h. ohne sich noch kurz auf diesem umzudrehen, es vorliegend zur Kollision zwischen dem Geschädigten und dem Beschuldigten gekommen wäre.