E.________ stehen und andererseits angesichts ihrer Entstehungsgeschichte insgesamt wenig glaubhaft sind) viel beisteuern. Gemäss den glaubhaften Aussagen von E.________ vom 3. März 2014 und 26. Januar 2015 (pag. 15, 142 f.), kam der Geschädigte vom Landi-Areal her auf den Fussgängerstreifen zu und wollte diesen ohne vorher anzuhalten überqueren bzw. betrat diesen, ohne zu warten, bis die herannahenden Fahrzeuge anhielten. Der Geschädigte sei «zackig» (pag. 142 Z. 19) bzw. «zügig», ohne zu rennen (pag. 142 Z. 28 f.) über die Strasse gegangen. Etwa in der Mitte des Fussgängerstreifens habe er sein Tempo verlangsamt.