_ aufschlussreich. Er näherte sich auf der Gegenfahrbahn des Beschuldigten dem Fussgängerstreifen, hatte damit eine sehr gute Beobachtungsposition (ca. 10 m vom Geschädigten entfernt), als dieser dem vorbeigefahrenen Lenker den Mittelfinger zeigte (pag. 143 Z. 7 ff.) und achtete zudem die ganze Zeit auf den Fussgänger (pag. 143 Z. 39).