9 ableiten. Vielmehr reduzierte auch dieses Fahrzeug seine Geschwindigkeit und spätestens in diesem Moment, hätte auch der Beschuldigte aufmerksam werden müssen. Zur von der Verteidigung mit Blick auf ihre rechtlichen Überlegungen als besonders relevant erachteten Frage, wie der Geschädigte den Fussgängerstreifen betreten und ob er diesen auf dem kürzest möglichen Weg bzw. in einem Zug überquert hatte, sind insbesondere die Aussagen des Zeugen E.________ aufschlussreich.