Die Strasse war, wie sich aus der UTD-Dokumentation ergibt, auch im Bereich des Fussgängerstreifens durch die Kandelaber sowie die Lichter der Tankstelle gut ausgeleuchtet. Selbst wenn die gelben Bodenmarkierungen des Fussgängerstreifens als solche aufgrund der Reflektion der nassen Fahrbahn nicht gut sichtbar gewesen sein sollten, bliebe auf jeden Fall die beidseitige, auch bei Regen und Dunkelheit reflektierende Signalisation des Fussgängerstreifens, die ein aufmerksamer und ortskundiger Fahrzeugführer wahrnehmen konnte und musste. Bei derartigen Beleuchtungsverhältnissen war auch ein eher (aber nicht vollständig) dunkel gekleideter Fussgänger erkennbar. Daran ändert auch der Umstand