Die Lyssstrasse war im Bereich des Fussgängerstreifens beleuchtet. Auf der linken Strassenseite befindet sich ein Kandelaber, welcher mindestens der Gegenfahrbahn des Beschuldigten zu einer normalen Strassenbeleuchtung verhilft. Auf der rechten Strassenseite befindet sich in unmittelbarer Nähe eine stark beleuchtete Coop-Tankstelle, welche ebenfalls nachts zu einer besseren Beleuchtung der Strasse beiträgt. Das Gericht geht davon aus, dass die auf der Fahrbahn des Beschuldigten im Unfallzeitpunkt etwas schlechter gewesen ist als auf der Gegenfahrbahn, zumal die Polizei dies im Protokoll sinngemäss so umschreibt (pag.