7 9. Umstrittener Sachverhalt Gestützt auf die vom Beschuldigten bereits in seiner Einsprache gegen den Strafbefehl (pag. 95 ff.) vorgebrachten und später in den erst- und oberinstanzlichen Parteivorträgen (pag. 209 ff., 374 ff.) bestätigten Argumentation ist insbesondere umstritten, wie genau der Geschädigte über den Fussgängerstreifen ging. Umstritten ist, ob der Geschädigte diesen auf der kürzest möglichen Strecke überquerte und ob gegebenenfalls ein Selbstverschulden vorliegt.