Der Geschädigte befand sich bereits auf der zweiten (näher beim Beschuldigten liegenden) Fahrbahnhälfte, als es zur Kollision mit dem Peugeot des Beschuldigten kam. Der Beschuldigte kollidierte mit seiner linken Fahrzeugfront gegen die rechte Körperseite des Geschädigten. Durch die Kollision wurde der Geschädigte auf die Motorhaube / Windschutzscheibe aufgeladen und anschliessend zurück auf die Fahrbahn geschleudert, wobei er rund 15 m (Längswurfweite) nach dem Kollisionspunkt am Boden liegen blieb (pag. 33). Der Kopf des Geschädigten schlug bei der Windschutzscheibe auf der Fahrerseite auf, so dass diese durch den Aufprall beschädigt wurde (pag.