9, 13, 19 Z. 36 f., 25, 135 Z. 5). Es herrschte reger Feierabendverkehr und es regnete (pag. 7, 24, 31). Der Beschuldigte ist die Strecke bereits des Öfteren gefahren und ist ortskundig (pag. 19 Z. 62, 135 Z. 8). Der Fussgänger C.________ kam vom Landi-Areal und wollte die Lyssstrasse auf Höhe «Coop-Tankstelle» auf dem dortigen Fussgängerstreifen aus Sicht Fahrtrich-