Auch dieser Antrag wurde begründet abgewiesen. Sowohl der Umfang der Berufung als auch die Teilrechtskraft des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs sind Ge- 4 genstand des Endentscheids (siehe nachfolgend Ziff. I.7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer). 6. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung folgende Anträge (pag. 374):