__ wurde indessen vom Geschädigten explizit aufgrund des Verkehrsunfalls vom 27. Februar 2014 als Vertreter eingesetzt (Vollmacht pag. 68). Als gewillkürter Vertreter war er klarerweise befugt, im Namen seines Klienten alle nötig scheinenden Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem Unfall zu treffen, insbesondere auch Strafantrag zu stellen. Es gibt keine Hinweise darauf, dass er dabei nicht im Auftrag des Geschädigten bzw. ohne dessen Einverständnis gehandelt hätte. Rechtsanwalt D.________ teilte explizit mit, dass «Herr C.________ auch Strafantrag wegen Körperverletzung stellt» (pag.