30 StGB mit Hinweisen). Dies dürfte in aller Regel bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen der Fall sein, denn der Verletzte erstattet nicht Anzeige bloss mit dem Ziel, die Behörde entsprechend zu informieren; er will den Täter auch verfolgt wissen (vgl. RIEDO, a.a.O., N. 49 zu Art. 30 StGB mit Hinweisen).